Vielen Dank für Dein Interesse, uns zu unterstützen!

Im folgenden Abschnitt findest Du Informationen zur Durchführung sowie der verschiedenen Optionsmöglichkeiten.

Spenden

Bei Zuwendungen bis zu 300,- Euro gilt Dein Kontoauszug als Bestätigung für das Finanzamt. Sofern Du zusätzlich trotzdem eine Spendenbescheinigung haben möchtest, teile uns dies bitte mit.

Für Zuwendungen ab 300,- Euro senden wir Dir automatisch eine Bescheinigung zu, sofern uns Deine Adressdaten vorliegen. 

Allgemeine Spende

Deine Spende geht auf dem Konto der Bürgerstiftung Burgwedel ein und kann gemäß unserer Satzung für sämtliche Zwecke der Stiftung verwendet werden. Die jeweils aktuellen Förderprojekte werden hierbei zuerst berücksichtigt. Spenden müssen innerhalb von zwei Jahren verwendet werden und sind gerade in Zeiten geringer Zinserträge ein wichtige Möglichkeit, unseren Stiftungszweck zu erfüllen.

Anlass-Spende

Bei GeburtstagenJubiläen und anderen Festen weiß man oft nicht, was man sich wünschen soll - warum also nicht die Freude teilen und zu Spenden zugunsten der Bürgerstiftung Burgwedel aufrufen?
Eine Trauerfeier kann den Wunsch bei den Trauernden wecken, eine Spende zu tätigen, zum Beispiel weil es der verstorbenen Person ein Herzensanliegen war, sich für Benachteiligte oder soziale Projekte einzusetzen.
Wir freuen uns, wenn Du einen persönlichen Anlass nutzen, um für die Bürgerstiftung Burgwedel zu sammeln. Gerne stellen wir Dir für den Versand mit den Einladungen und/oder zum Auslegen bei der Feiern Informationsmaterial zur Verfügung.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Du eine Spendensammlung durchführen kannst:

  • Du sammelst während Deiner Feier/Veranstaltung Bargeld und überweisen den gesammelten Betrag an uns oder
  • Du bittest Deine Gäste, die Spende direkt auf unser Spendenkonto zu überweisen.

Zweckgebundene Spende

Deine Spende wird an einen bestimmten Zweck geknüpft, d.h. Du nennst uns Dein Spendenziel und wir stellen sicher, dass Dein Geld zeitnah dem jeweiligen Projekt / Bereich zufließt.

Testament/ Vermächtnis

Auch noch nach Ablauf der eigenen Lebenszeit kann man Sinn stiften und Gutes bewirken. Setze ein Zeichen über Deinen Tod hinaus, zum Beispiel indem Du die Bürgerstiftung Burgwedel als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin bedenkst und so unsere Arbeit nachhaltig unterstützen. Eine letztwillige Verfügung schafft darüber hinaus Klarheit für Angehörige und Freunde.

Stiften

Zustiftung

Eine Zustiftung in Höhe von mindestens € 500,- (für natürliche Personen) bzw. € 2.500,- (für juristische Personen) erhöht den Kapitalstock der Bürgerstiftung Burgwedel und ist somit eine langfristig wirkende Alternative zur herkömmlichen Spende.
Im Gegensatz zur Spende dürfen Zustiftungen nicht direkt für den Stiftungszweck eingesetzt werden, sondern nur die jährlichen Erträge aus dem Stiftungsvermögen - das Kapital selbst bleibt dauerhaft erhalten.

Mit Deiner Stiftung schaffst Du bleibenden Werte.

Stiftungs-Fonds

Eine besondere Form der Zustiftung ist die Errichtung eines Stifter-Fonds. Das zugestiftete Fonds-Kapital wird Teil des Vermögens der Bürgerstiftung Burgwedel. Ein Namens-Fonds verbindet den Namen des Stifters mit der Zuwendung, ein Themen-Fonds den vorgesehenen Verwendungszweck.

Treuhandstiftung

Du könntest auch eine eigene Stiftung - eine sogenannte Treuhandstiftung - mit Deinem Namen unter dem Dach der Bürgerstiftung Burgwedel einrichten und damit Geld für Dein Herzensanliegen geben. Die Erträge aus Deinem Vermögen werden ausschließlich für die von Dir festgelegten Zwecke verwendet.

Für Unternehmen

Die Übernahme von sozialer Verantwortung von Unternehmen wird immer wichtiger. Dabei engagieren sich die Unternehmen auch zunehmend lokal. Bezüglich Deiner persönlichen Abzugsmöglichkeiten wenden Dich sich bitte an Deinen Steuerberater.

Zustiftung

Eine Zustiftung erhöht den Kapitalstock der Bürgerstiftung Burgwedel und ist somit eine langfristig wirkende Alternative zur herkömmlichen Spende. Im Gegensatz zur Spende dürfen Zustiftungen nicht direkt für den Stiftungszweck eingesetzt werden, sondern nur die jährlichen Erträge aus dem Stiftungsvermögen - das Kapital selbst bleibt dauerhaft erhalten.

Mit einer Zustiftung schaffst Du bleibenden Werte.

Kooperationen

Durch eine Kooperation mit der Bürgerstiftung Burgwedel kann ein Unternehmen konkret einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.
Gern unterstützen und beraten wir Dich bei der Planung und Durchführungen von Spendenaktionen.

Spenden statt Schenken – Helfen ist ein Geschenk!

Nutze die Einweihung neuer Geschäftsräume oder das Firmenjubiläum. Rufe Deine Geschäftspartner und Freunde zu Spenden statt Schenken auf.

Patenschaft

Bei unserer Projektarbeit legen wir großen Wert auf nachhaltige Wirkung. Mit der regelmäßigen und verlässlichen Hilfe unserer Paten können wir unsere Förderaktivitäten langfristig ausrichten und absichern. Werde deshalb auch Du Pate der Bürgerstiftung Burgwedel.  

Paten können Unternehmen, Kanzleien, Praxen oder auch Privatpersonen sein. Sie nehmen aktiv am Leben ihrer Stadt und Region teil und wollen es fördern. Deshalb unterstützen sie mit ihrer Patenschaft die Projekt- und Förderarbeit der Bürgerstiftung Burgwedel im Bereich Jugend, Kultur und Soziales.

Die Übernahme einer Patenschaft beinhaltet eine jährliche Spende ab 500 Euro für Privatpersonen und ab 1.000 Euro für Unternehmen, die jeweils am Anfang eines Jahres geleistet wird. Die Paten helfen darüber hinaus, die Bürgerstiftung Burgwedel bekannter zu machen.

Die Bürgerstiftung Burgwedel trägt das Engagement ihrer Paten für ihre Stadt in die Öffentlichkeit. Jeder Pate erhält eine Urkunde, die seinen Einsatz dokumentiert, und wird regelmäßig über die Aktivitäten informiert.

Eine Patenschaft kann selbstverständlich jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Jahresende gekündigt werden.

Steuerliche Vergünstigungen

Zuwendungen an die Bürgerstiftung Burgwedel, ihre Fonds und die von ihr verwalteten Stiftungen können steuerlich als Sonderausgaben wie folgt geltend gemacht werden:

  • Spenden und Zustiftungen in den Vermögensstock der Bürgerstiftung Burgwedel können in Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte zugewendet und als Sonderausgabe angesetzt werden.
  • Abziehbare Zuwendungen können zeitlich unbegrenzt im Rahmen der Höchstbeträge vorgetragen werden (§10 b Abs. 1 S. 9 EStG).

  • Bei Zustiftung in den Kapitalstock der Bürgerstiftung Burgwedel oder Gründung einer eigenen Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Burgwedel kann ein Betrag bis zu einer Million Euro (Ehepaare bis zu zwei Millionen Euro) geltend gemacht werden, der über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt werden kann (§ 10 b Abs. 1a EStG).

  • Für Unternehmen gelten Sonderregelungen.

 

Bitte wende Dich bezüglich deiner persönlichen Abzugsmöglichkeiten an Deinen Steuerberater.